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meldeformular_grenzberschreitender_ein-_und_ausflug
Nach wiederholter fehlerhafter Verständigung der Zollbehörde und der Polizei, möchte der Vorstand noch einmal eingehend darauf hinweisen, dass die festgelegte Frist (Verständigung obiger Behörden bis spätestens 90 Minuten vorher) eingehalten oder ein Grund für die verspätete Meldung dem Zollamt bekannt gegeben werden muss.
Nachfolgend nochmals der Ablauf der Verständigung:
1. Zuständigkeit: Flugplatzhalter/ Betriebsleiter (Dienstplan!)
2. Wer ist zu verständigen?
Bei Ein-/Ausflügen von/in EU-Länder : NIEMAND !
Bei Ein-/Ausflügen von/in Drittstaaten: 1. Zollamt 2. Polizei Friesach 3. AIS Klagenfurt
3. Wie ist zu verständigen?
Mit Hilfe des aufliegenden FAX-Formulares, welches nach erfolgter Sendung zusammen mit den Sendebestätigungen im entsprechenden Ordner abzulegen ist. Die Polizei Inspektion Friesach ist zusätzlich telefonisch zu verständigen. Die abgelegten Formulare sind ein Jahr lang aufzubewahren.
Das entsprechende Formular ist unter Downloads - Formulare herunter zu laden.
4. Wann ist zu verständigen?
Mindestens 90 Minuten vor dem geplanten Ab-/Einflug des Luftfahrzeuges.
5. Wie ist das FAX-Gerät zu bedienen?
Im Ordner, wo die gesendeten FAX-Formulare abzulegen sind, befindet sich auch die Bedienungsanleitung für das FAX-Gerät.
Für weitere Fragen steht der Betriebsleiter
Christoph Schuh, Tel: +43 4268 2543, Mobil: +43 664 1908203, EMail:
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zur Verfügung.
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