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Der Segelfliegerschein Klasse a) berechtigt den Inhaber Flüge mit Segelflugzeugen allein an Bord durchzuführen.
Dies ist der Schein, den man nach der Grundausbildung hat.
Für den lernwilligen Segelflieger ist eine weitere Ausbildungsmöglichkeit für die Erlangung
- des Segelfliegerscheines Klasse b) berechtigt zur Mitnahme einer zweiten Person
- weiterer Startberechtigungen
- der Kunstflugberechtigung
- der Wolken- und Nachtsichtflugberechtigung
- der Lehrberechtigung
gegeben.
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Letzte Aktualisierung ( Saturday, 22 July 2006 )
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