|
Das Mindestalter beträgt 15 Jahre. Vor Beginn der fliegerischen Ausbildung muß der Bewerber einen Flugschülerausweis beim Österr. Aero-Club - FAA, 1030 Wien, Blattgasse 6, erlangen.
Für den Antrag benötigt man:
-
Formular für die Antragstellung eines Flugschülerausweises (bekommt man bei der fliegerärztlichen Untersuchung)
-
Fliegerärztliche Erstuntersuchung (nicht älter als 3 Monate)
-
Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate)
-
Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis
-
2 Paßbilder - Bei Minderjährigen die Zustimmung des Erziehungsberechtigten
Die fliegerärztliche Untersuchung kann nur bei einem Fliegerarzt (Adressen liegen am Flugplatz auf) erfolgen, und ist für einen halbwegs gesunden Menschen kein Problem. Untersucht wird neben dem allgemeinen Gesundheitszustand im wesentlichen Kreislauf, Gehör, Sehtüchtigkeit ("normale" Brille oder Kontaktlinsen sind kein Problem), Gleichgewichtssinn und Koordination.
|
|
Letzte Aktualisierung ( Saturday, 22 July 2006 )
|